FHWS Gebäude Röntgenring 8 in Würzburg

Arbeitsschutz - Prüfungsnummer: 9940900


1. Sicherheitstechnische und Betriebsärztliche Betreuung

Die sicherheitstechnische und Betriebsärztliche Betreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht für alle Unternehmen mit Beschäftigten, die den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Sie umfasst die Beratung des Unternehmers, die Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen und die Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die konkreten Anforderungen richten sich nach der Größe des Betriebs und der Art der Gefährdungen und werden in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.

 

2. Akteure im Arbeitsschutz

Die zentralen Akteure im Arbeitsschutz sind der Arbeitgeber (mit Hauptverantwortung) und seine Beauftragten, zu denen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt gehören. Weitere wichtige Akteure sind der Sicherheitsbeauftragte, der Betriebsrat und die Mitarbeitenden, die eine Mitwirkungspflicht haben. Auf staatlicher Ebene sind die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Berufsgenossenschaften/Unfallkassen wesentliche Akteure.

 

3. Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz

Die Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz bedeutet, dass der Arbeitgeber seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten schriftlich an zuverlässige und fachkundige Führungskräfte oder andere Beauftragte delegieren kann, wie es im § 13 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festgelegt ist. Wichtige Punkte sind, dass die Übertragung schriftlich erfolgen muss, klare Aufgabenbereiche definiert werden müssen, und der Arbeitgeber trotz der Delegation die Gesamtverantwortung und Kontrollpflicht behält.

 

4. Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein verpflichtender Prozess im Arbeitsschutz, bei dem Arbeitgeber systematisch Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren, bewerten und Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Minimierung festlegen müssen. Das Ziel ist, Unfälle und arbeitsbedingte Krankheiten zu verhindern, indem Risiken frühzeitig erkannt und präventiv behandelt werden.

 

5. Unterweisung

Eine Arbeitsschutzunterweisung ist die regelmäßige Schulung von Beschäftigten über Gefahren am Arbeitsplatz, um sicheres Verhalten zu fördern und Unfälle zu vermeiden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens jährlich stattfinden, während der Arbeitszeit durchgeführt sowie während der Arbeitszeit erfolgen. Inhalte umfassen Risiken, korrekte Nutzung von Arbeitsmitteln und Notfallmaßnahmen. Nach dem §12 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Beschäftigten angemessen zu unterweisen.

 

6. Notfallmanagement

Notfallmanagement im Arbeitsschutz ist ein geplanter Prozess zur Vorbereitung und Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse wie Brände, Unfälle oder Naturkatastrophen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Schäden zu minimieren. Zentrale Elemente sind die Erstellung von Notfallplänen, die Durchführung von Schulungen und Übungen sowie die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Krisenfall.

 

7. Betriebsmittelprüfung

Die Betriebsmittelprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von elektrischen und anderen Arbeitsmitteln, um die Sicherheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Sie dient der frühzeitigen Erkennung von Mängeln und ist Teil der Gefährdungsbeurteilung. Rechtlich geregelt ist dies vor allem durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

 

Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

Dozent/in: LB Simon Voll
Stand: 14.01.2026