Zulassungsvoraussetzungen
Beste Voraussetzungen bieten:
- ein BA-Abschluss im Bereich Translation/Fachübersetzen
- ein BA-Abschluss in einem philologischen Studiengang (Anglistik, Romanistik), jeweils mit Nachweis einer zweiten bei uns angebotenen Fremdsprache auf Abiturniveau
Achtung: Der Notendurchschnitt muss mindestens 2,5 betragen.
Auch Quereinstiege sind möglich:
- Bei einem BA-Abschluss z. B. in einem technischen Fach müssen die entsprechenden Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Für diese Bewerberinnen und Bewerber gilt: Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung.
Für die Absolventinnen und Absolventen philologischer Studiengänge und für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gelten so genannte Auflagen: Sie müssen zusätzliche Kurse in Übersetzungswissenschaft und in CAT (Computer-Aided Translation) belegen, um so an das Niveau der Translationsstudiengänge anschließen zu können.
Welche Sprachen muss ich denn wie gut können?
- A-Sprache (Mutter- oder Trägersprache):
Deutsch, Englisch oder Spanisch auf Niveau C2 - B-Sprache (erste Fremdsprache):
Deutsch, Englisch, Spanisch oder Französisch (bei ausreichender Nachfrage) auf Niveau C1
Wenn Deutsch nicht die A-Sprache ist, muss es als B-Sprache gewählt werden. - C-Sprache (zweite Fremdsprache):
Englisch, Französisch oder Spanisch auf Niveau B2
Die Niveaus nach dem Europäischen Referenzrahmen können über das Studium, über Kursbescheinigungen mit Niveauangabe oder durch Prüfungen an Sprachinstituten (z. B. British Council, Institut Français, Instituto Cervantes) nachgewiesen werden. Wir beraten Sie gern!
ACHTUNG!
Eine Sprache kann nur einmal belegt werden. Das heißt, sie ist entweder A- oder B- oder C-Sprache.