BA Fachübersetzen
Allgemeines
Seit 2006 bieten wir einen Teilstudiengang zum BA Fachübersetzen (Wirtschaft / Technik) an. Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen zum diesem Studiengang BA Fachübersetzen, und zwar zu den Zugangsvoraussetzungen, den möglichen Sprachkombinationen und den Dozenten. Wenn diese Informationen nicht ausreichen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail: fachuebersetzen[at]thws.de
Sprachkombinationen
Wir können leider nicht immer alle Sprachen als Erst- und Zweitfachsprachen anbieten, da sich nicht immer genügend Studierende dafür bewerben. Grundsätzlich möglich sind:
A-Sprache (Muttersprache bzw. Trägersprache): Deutsch
B-Sprache (Erstfachsprache): Englisch, bei entsprechender Nachfrage auch Französisch oder Spanisch
C-Sprache (Zweitfachsprache): Französisch, Spanisch oder Englisch
Bei uns bekommen Sie mehr:
Die ersten vier Semester finden in Teilzeit parallel zu Ihrer Fachakademieausbildung statt. Die Kurse finden in den Schulferien oder als Wochenendblöcke statt.
So sieht das aus:
1. Halbjahr Fachakademie | noch kein Unterricht bei uns |
2. Halbjahr Fachakademie | noch kein Unterricht bei uns |
3. Halbjahr Fachakademie | Semester 1 (7,5 CP bei uns) |
4. Halbjahr Fachakademie | Semester 2 (7,5 CP bei uns) |
5. Halbjahr Fachakademie | Semester 3 (7,5 CP bei uns) |
6. Halbjahr Fachakademie | Semester 4 (7,5 CP bei uns) |
Danach folgt der Abschluss als staatlich geprüfter Übersetzer an der Fachakademie. Das ist zugleich die Zulassung zu unserem fünften Semester.
Und jetzt noch ein Jahr nur bei uns!
Im fünften Semester schicken wir Sie in ein Auslandspraktikum (dazu gibt es auch ein extra Merkblatt). Auch wenn es immer wieder Studis gibt, die das sehr mühselig finden – bereut hat es noch keiner!
Und im sechsten Semester kommen noch ein paar vertiefende Lehrveranstaltungen und Sie schreiben Ihre BA-Arbeit.
Modulhandbuch Studiengang BA Fachübersetzen (Technik / Wirtschaft)
Modulhandbuch Studiengang BA Fachübersetzen (Technik / Wirtschaft) (PDF 535 kB)
Alle rechtlichen Fragen werden in unserer Studien- und Prüfungsordnung (SPO) geklärt. Bitte beachten Sie, dass die jeweils neueste Fassung gilt.