FHWS Gebäude Sanderring 8 in Würzburg

FAQ

Viele Fragen tauchen immer wieder auf - hier werden sie beantwortet oder aber auf die Stelle verwiesen, wo man die Antwort finden kann.

Warum soll ich hier studieren und welche Vorteile bietet mir der BA Fachübersetzen?

  • Es macht Spaß (fragen Sie die höheren Semester)!
  • Sie lernen viel Neues. Zum Beispiel belegen Sie hier ein zweites Sachfach, was im späteren Arbeitsalltag erfahrungsgemäß von Vorteil ist. In den höheren Semestern können Sie so aufregende Dinge wie Untertitelung und Simultandolmetschen üben.
  • Der BA ist ein akademischer Abschluss. Das bedeutet, dass Sie ein MA-Studium anschließen können. Der BA ist außer in Bayern in Deutschland der normale erste Abschluss für Übersetzer und wird europaweit anerkannt – ein klarer Pluspunkt, wenn Sie später außerhalb Bayerns arbeiten möchten.
  • Im BA-Studium wird die zweite Fremdsprache aufgewertet. Sie erweitern Ihre Kompetenz in der zweiten Fremdsprache und verbessern so Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

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Welche Fächer kann ich hier studieren?

Zunächst wählt man die Sprachen, die man studieren möchte. Als erste Fremdsprache wird Englisch angeboten, je nach Nachfrage auch Französisch oder Spanisch. Als zweite Fremdsprache kann man Englisch, Französisch oder Spanisch belegen. Sie studieren an der THWS die Sprachkombination, die Sie auch an der Fachakademie belegt haben bzw. in der Sie bereits über einen Abschluss verfügen.

Neben den Sprachen benötigt man als Übersetzer Sachfächer. Im BA-Studium konzentrieren Sie sich auf ein neues Sachfach, um Ihre Marktchancen zu verbessern. Für Studierende, die an der Fachakademie Wirtschaft oder Naturwissenschaften belegt haben, ist Technik als neues Sachfach verpflichtend. Der größte Anteil am heutigen Übersetzungsaufkommen fällt auf technische Fachtexte.

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Wer kann hier studieren?

Fachübersetzen wird nicht als grundständiger Studiengang angeboten. Man kann sich nicht direkt nach Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung dafür einschreiben. Der Studiengang richtet sich in erster Linie an Studierende der Bayerischen Fachakademien für Fremdsprachenberufe, die sich im zweiten Ausbildungsjahr (FAK II) befinden. Die Semester 1 bis 4 werden in diesem Fall parallel zur Ausbildung an der Fachakademie belegt.

Zulassungsbeschränkungen im engeren Sinn bestehen keine. Man muss aber an einer Bayerischen Fachakademie für Fremdsprachenberufe eingeschrieben sein oder bereits einen Abschluss als staatlich geprüfter Übersetzer haben. Beachten Sie aber bitte, dass das fünfte und das sechste Semester Präsenzsemester sind. Während des fünften Semesters ist keine Berufstätigkeit möglich, während des sechsten Semesters muss sie stark eingeschränkt werden. Erfahrungsgemäß muss man als Berufstätiger diese beiden Semester schon zu Beginn des Studiums planen.

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten wird leider nicht angerechnet.

 

 

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Was gibt es rechtliches zu beachten?

Basis für den gesamten Studiengang ist die Studien- und Prüfungsordnung.

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Welche Termine sind für Bewerber wichtig?

Infos über den Bewerbungs- und Immatrikulationszeitraum finden Sie auf den Seiten des Hochschulservice Studium.

Sie können sich direkt über das Internet um einen Studienplatz bewerben.

Informationen zum Studienbeginn finden Sie im Stundenplan.

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Welche Termine sind für Studierende wichtig?

Auf keinen Fall die Rückmeldung zum nächsten Semester vergessen!

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Was kostet das Studium?

Die Semesterbeiträge betragen zusammen 142,70 € pro Semester (Vollzeitstudium). Davon gehen 62 € an das Studentenwerk. Das bedeutet, dass Sie zum günstigen Studentenpreis in den Mensen speisen können, auch in der preisgekrönten Burse. Mit 80,70 € wird das Semesterticket finanziert. Damit können Sie nach Herzenslust den sehr gut ausgebauten ÖPNV benutzen.

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Und wo bekomme ich das Geld her?

Studierende haben Anspruch auf BAföG. Das bedeutet, dass eine Förderung in Form eines verzinslichen Darlehens möglich ist. Nähere Informationen bekommen Sie bei der BAföG-Stelle des Studentenwerks.

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Kann ich das Studium unterbrechen?

Wenn Sie das Studium unterbrechen wollen oder müssen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Die eine ist die Beurlaubung. Die andere ist die vorübergehende Exmatrikulation. Während der Beurlaubung müssen Sie die Semesterbeiträge weiter zahlen.

Sie können sich auch vorübergehend exmatrikulieren. Die Zeit des Studiums wird dann einfach unterbrochen. Sie dürfen nur nicht vergessen, sich rechtzeitig wieder zu immatrikulieren. Wenn Sie exmatrikuliert sind, müssen Sie natürlich keinerlei Gebühren zahlen. Sie haben während dieser Zeit aber keinen Studierendenstatus und können die entsprechenden Vergünstigungen nicht ausnutzen.

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