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Urheberrecht – Neue Regeln im Online-Zeitalter - Prüfungsnummer 9958202W

Im Urheberrecht waren über Jahrhunderte die Rollen klar verteilt: Auf der einen Seite diejenigen, die Werke schaffen und verbreiten (Komponisten und Komponistinnen, Autoren und Autorinnen, Verlage, Plattenlabels, Filmproduktionsfirmen, Rundfunkunternehmen etc.) und auf der anderen Seite deren Kunden (Leser, Zuschauer, Hörer und User; m/w/d). Heute wird aus dem „Consumer“ der „Prosumer“, der nicht nur konsumiert, sondern auch selbst Inhalte produzieren, bearbeiten und problemlos weltweit verbreiten kann. Die Digitalisierung bietet heute bislang ungeahnte Möglichkeiten. Texte, Musiken und Filme sind mit einem Klick kopiert und vervielfältigt – und das ohne jeglichen Qualitätsverlust.
Allerdings sind die Rechte derjenigen zu beachten, die von ihrem kreativen Schaffen leben und ohne deren Content das Internet weit weniger attraktiv wäre.

In diesem AWPF werden u.a. diese Themen behandelt:

  • Ich möchte auf meiner Website Fotos, Texte, Musik und Videos verwenden. Auf was muss ich
    achten?
  • Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild)
  • Social-Media-Recht (aktuelle Rechtsprechung; Exkurs: Trennung von Redaktion und Werbung:
    wann und auf welche Weise müssen werbliche Inhalte kenntlich gemacht werden?)
  • Wie kommt das Geld zum Urheber? (GEMA, GVL, VG Wort, ZPÜ & Co.)
  • Creative-Commons-Lizenzen (Vorteile und Risiken)
  • alternative Musik-Verwertungsgesellschaft in Gründung: „C3S – echte GEMA-Alternative“
    Übersicht über Lizenzkosten (Musikrechte, Bildrechte etc.)
  • Das Urheberrecht entstand im „Analogikum“. Wie muss es für das „Digitalikum“ fit gemacht werden? Blick auf die jüngsten Änderungen im Urheberrechtsgesetz
  • Praxis-Übungen (Recherche-Tools zur Klärung von Rechten; Online-Music-Libraries)
  • Welche Nutzungen sind erlaubt, welche verboten? Wann drohen Sanktionen (bspw. Abmahnungen)?
  • Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?
  • Urhebervertragsrecht (worauf ist bei Verträgen zu achten, aus Urhebersicht und aus Verwertersicht?)
  • Die Schrankenregelungen im Urheberrechtsgesetz als Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und denen der Allgemeinheit (Zitatrecht, tagesaktuelle Berichterstattung, unwesentliches Beiwerk, Vervielfältigungen zum privaten uns sonstigen eigenen Gebrauch etc.)
  • Leistungsschutzrechte

Rückfragen bitte an: kilian.moritz[at]thws.de

Dozent/in: Prof. Moritz
Stand: 28.09.2022